Feststellungsverfahren
- Wenn trotz der Förderung durch die allgemeine Schule und erfolgtem Sonderpädagogischen Dienst gravierende überdauernde Lernschwierigkeiten bestehen und der Bildungsplan der allgemeinen Schule für das Kind eine nicht leistbare Überforderung darstellt, kann ein Feststellungsverfahren beantragt werden.
- Das staatliche Schulamt beauftragt dann das zuständige SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) mit einem Sonderpädagogischen Gutachten.
- Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet das Staatliche Schulamt über den Anspruch Ihres Kindes auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot.
- Nach der Anspruchsfeststellung werden die Eltern über mögliche Beschulungsformen beraten.
Ablauf des Feststellungsverfahrens
1) Antrag zur Anspruchsfeststelllung über zuständige Grundschule ans SSA
2) Diagnostik (Beobachtungen, Tests, Gespräche)
3) Gutachten mit Empfehlung des Sonderpädagogischen Bildungsanspruchs an das Staatl. Schulamt
4) Staatl. Schulamt vergibt Sonderpädagogischen Bildungsanspruch und sendet das Beratungsprotokoll an die Gutachter*in
5) Beratungsprotokoll: Information der Eltern und qualifizierte Beratung bezgl. der Umsetzung möglicher Bildungsangebote
6) Entscheidung der Eltern hinsichtlich Beschulung ans Staatl. Schulamt
7) Bescheid vom Staatl. Schulamt an Eltern und beteiligte Schulen
Antragsstellung während der Schulzeit
Erfolgt eine Antragsstellung während der Schulzeit muss in der Regel zuvor der Sonderpädagogische Dienst tätig gewesen sein.
Antragsstellung vor der Einschulung
Erfolgt eine Antragsstellung vor der Einschulung – im letzten Kindergarten- oder Vorschuljahr – wird der Antrag zur Einschulung mit pädagogischem Bericht über die zuständige Grundschule an das Staatliche Schulamt (ohne erfolgtem Sonderpädagogischen Dienst) gestellt.