Feststellungsverfahren

Ablauf des Feststellungsverfahrens

1) Antrag zur Anspruchs­feststelllung über zuständige Grundschule ans SSA

2) Diagnostik (Beobachtungen, Tests, Gespräche)

3) Gutachten mit Empfehlung des Sonder­pädagogischen Bildungs­anspruchs an das Staatl. Schulamt

4) Staatl. Schulamt vergibt Sonder­pädagogischen Bildungs­anspruch und sendet das Beratungs­protokoll  an  die Gutachter*in

5) Beratungs­protokoll: Information der Eltern und qualifizierte Beratung bezgl. der Umsetzung möglicher Bildungsangebote

6) Entscheidung der Eltern hinsichtlich Beschulung ans Staatl. Schulamt

7) Bescheid vom Staatl. Schulamt an Eltern und beteiligte Schulen

Antragsstellung während der Schulzeit

Erfolgt eine Antragsstellung während der Schulzeit muss in der Regel zuvor der Sonderpädagogische Dienst  tätig gewesen sein.

Antragsstellung vor der Einschulung

Erfolgt eine Antragsstellung vor der Einschulung – im letzten Kindergarten- oder Vorschuljahr – wird der Antrag zur Einschulung mit pädagogischem Bericht über die zuständige Grundschule an das Staatliche Schulamt (ohne erfolgtem Sonder­pädagogischen Dienst) gestellt.